Artenschutz Rabenkrähen

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz, Geschäftsbereich 3: Natur und Umweltschutz, erteilt eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Rabenkrähe.

Neuer Ansprechpartner/in ist zu erreichen unter Tel. 0681 8500-1292, Fax 0681 8500-1384 oder E-Mail: lua@lua.saarland.de

Der Antrag muss von den jeweiligen Jagdpächtern oder Landwirten gestellt werden.