1. Schießstand Steinberg-Deckenhardt
nach den Lockerungen durch die neuste „Corona-Verordnung“ des Saarlandes beabsichtigen wir, analog zu dem Schießbetrieb in Saarwellingen, am Mittoch, 11. Mai 2020 ab 17 bis 19 Uhr und ab Sonntag, 17. Mai 2020 ab 9 Uhr bis 11:30 Uhr eine Wiedereröffnung des Schießstandes In Steinberg-Deckenhardt in Form eines „Notbetriebes“ vorzunehmen, im Hinblick auf den Tierschutz zu Beginn der Jagdzeit auf das Rehwild.
Die Jagd gilt als systemrelevant. Es haben nicht alle Jägerinnen und Jäger auch die Möglichkeit, ihre Waffe im Revier an- oder einzuschießen.
Aus diesem Grund haben auch schon andere Schießstände in Deutschland geöffnet, wenn auch noch nicht viele.
Die folgenden Restriktionen sind mit dem Leiter des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken abgesprochen und die Gemeinde Oberthal ist informiert.
Es geht darum, die Nachfrage nach dem Schießstand derzeit zu reduzieren, dadurch Gruppenbildungen zu vermeiden und die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten, um ggfs. vorhandene Infektionen nicht weiter zu übertragen.
Es gelten die Beschränkungen nach § 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, d. h. die Kontakte zwischen Personen sind auf das Notwendigste zu beschränken und der Mindestabstand der Personen zueinander muss 1,5 m betragen.
Vorgaben:
- Nur zum An- und Einschießen
- Nicht zum Übungsschießen
- Keine Drückjagdnadel
- Keine Öffnung des lfd. Keilers, bzw. nur um neuinstallierte Optik grob einzuschießen
- Eintritt nur nach Aufforderung
- Beim etwaigen Warten vor dem Schießstand ist auf die vorgenannten Mindestabstände zu achten
- Mund- und Nasenschutz für Schützen und Aufsichten
- Max. 1 Schütze und 1 Aufsicht auf dem Keilerstand
- Max. 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem 100m-Stand
- In der Anlage darf sich auch nur diejenige Anzahl von Personen befinden, wie vorgenannt, also die schießen bzw. Aufsicht führen dürfen. Eine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen auf der Anlage ist untersagt.
! Sie können den Stand n u r nach telefonischer Voranmeldung nutzen, um wartende Gruppen zu vermeiden. Bitte aus organisatorischen Gründen mindestens einen Tag vorher zu den bekannten Öffnungszeiten beim Kreisjägermeister Michael Saar anrufen unter der 0151 11539419, nicht bei den Standaufsichten selbst !
2. Schießstand Saarwellingen
nach den Lockerungen durch die neuste „Corona-Verordnung“ des Saarlandes beabsichtigen wir, am Montag, 11. Mai 2020, eine Wiedereröffnung des Schießstandes am Jägerheim in Saarwellingen in Form eines „Notbetriebes“ vorzunehmen, im Hinblick auf den Tierschutz zu Beginn der Jagdzeit auf das Rehwild.
Die Jagd gilt als systemrelevant. Es haben nicht alle Jägerinnen und Jäger auch die Möglichkeit, ihre Waffe im Revier an- oder einzuschießen.
Aus diesem Grund haben auch schon andere Schießstände in Deutschland geöffnet, wenn auch noch nicht viele.
Die folgenden Restriktionen sind mit dem Leiter des Gesundheitsamtes des Regionalverbandes Saarbrücken abgesprochen und die Gemeinde Saarwellingen hat die Auflagen präzisiert bzw. ergänzt und der Öffnung unter den genannten Auflagen zugestimmt.
Es geht darum, die Nachfrage nach dem Schießstand derzeit zu reduzieren, dadurch Gruppenbildungen zu vermeiden und die vorgeschriebenen Abstände einzuhalten, um ggfs. vorhandene Infektionen nicht weiter zu übertragen.
Es gelten die Beschränkungen nach § 1 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, d. h. die Kontakte zwischen Personen sind auf das Notwendigste zu beschränken und der Mindestabstand der Personen zueinander muss 1,5 m betragen.
Vorgaben:
- Nur zum An- und Einschießen
- Nicht zum Übungsschießen
- Keine Drückjagdnadel
- Keine Öffnung des Schrot- und Kurzwaffenstandes
- Eintritt nur nach Aufforderung
- Beim etwaigen Warten vor dem Schießstand ist auf die vorgenannten Mindestabstände zu achten
- Mund- und Nasenschutz für Schützen und Aufsichten
- Max. 1 Schütze und 1 Aufsicht auf dem Keilerstand
- Max. 2 Schützen und 1 Aufsicht auf dem 100m-Stand
- In der Anlage darf sich auch nur diejenige Anzahl von Personen befinden, wie vorgenannt, also die schießen bzw. Aufsicht führen dürfen. Eine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen auf der Anlage ist untersagt.
- ! Sie können den Stand n u r nach telefonischer Voranmeldung nutzen, um wartende Gruppen zu vermeiden. Bitte aus organisatorischen Gründen mindestens einen Tag vorher zu den bekannten Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle anrufen unter der 06838-864788-0, nicht bei den Standaufsichten selbst !
3. Landesjägertag 2020
Der Landesjägertag wird wohl in den November verschoben. Wenn näheres bekannt ist wird hierzu gesondert informiert! Weil samstags vielerorts dann schon die Herbstjagden stattfinden, wird eine Ausrichtung auch Freitagabend als auch Sonntagnachmittag momentan diskutiert.